Heute wird manchmal das altmodisch erscheinende Wort Genossenschaft belächelt. Dabei kann aber auch zum Ausgang dieses Jahrhunderts der Genossenschaftsgedanke wichtig werden gegen den Egoismus und die Vereinzelung in unserer Gesellschaft. Im Jahr 1889 beschloß der Reichstag ein Genossenschaftsgesetz, auf dessen Grundlage sich in den 20er Jahren und nach 1945 in Deutschland ein gemeinnütziges Bauen entwickelte, das Millionen Menschen ein Zuhause verschaffte.
Kern des Genossenschaftsgesetzes war eine begrenzte Haftung der Mitglieder mit ihrem Genossenschaftsanteil und nicht mehr mit ihrer gesamten Existenz. Arbeiter und Handwerker taten sich zusammen und bauten mit ihrem Ersparten Häuser und Wohnungen. Sie durften sich sicher fühlen, einmal Miteigentümer zu sein. Zwischenzeitlich ist der Genossenschaftsgedanke von den verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen aufgegriffen worden. Vereine, Verbände, Parteien, Gewerkschaften, Bahn, Post und Kirche haben Genossenschaften gegründet.
Das demokratische Prinzip. In der Genossenschaft hatte nicht der das Sagen, der die meisten Anteile erwirbt, sondern es galt grundsätzlich ein Prinzip: Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Da die Genossenschaften schnell wuchsen, ließ sich häufig dieses Prinzip nicht durchhalten. Die Notwendigkeit schneller und komplizierter werdender Entscheidungen im Alltagsgeschäft erforderte neue Formen der Mitbestimmung. Die Mitglieder der Genossenschaft wählten sich Vertreter, die für die Durchsetzung der Beschlüsse der Mehrheit sorgten. Heute sind die Genossenschaften ähnlich organisiert, wie andere Wirtschaftsunternehmen.
Das Genossenschaftsgesetz wurde an diese Erfordernisse mehrfach angepaßt. Ein Vorstand führt die Geschäfte und ein von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählter Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäftsführung. Mindestens einmal im Jahr findet die Vertreterversammlung statt, in der über die Grundsätze der Geschäftspolitik entschieden wird. Die Regeln der Mitgliedschaft und der Mitbestimmung sind in einer Satzung zusammengefaßt, die von der Vertreterversammlung beschlossen wurde. An diese Satzung sind alle Mitglieder, Mitarbeiter, Vertreter und Aufsichtsräte gebunden.
Aber man darf den Blick vor den Realitäten nicht verschließen: Auch Wohnungsgenossenschaften sind Wirtschaftsunternehmen, die straff und gut organisiert sein müssen, um konkurrenzfähig zu bleiben und am Markt Erfolg zu haben. Ohne wirtschaftlichen Erfolg nützt die beste genossenschaftliche Gesinnung nichts! Für die erfolgreiche Führung einer großen Wohnungsgenossenschaft kommt man ohne Fachleute und Manager, aber auch ohne Verwaltung, Hierarchie und Bürokratie nicht aus. Dennoch steht im Vordergrund jeglicher Tätigkeit der Genossenschaft das Ziel, die Probleme der Mitglieder ernst zu nehmen, freundlich und kompetent SERVICE zu leisten!
Das Genossenschaftsrecht schützt das Wohnen besser als das normale Mietrecht. Als Genossenschaftler ist man sozusagen "Mieter im eigenen Haus". Das gibt nicht nur ein Gefühl der Sicherheit nach Außen, sondern verschafft auch, bei Einhaltung aller mietvertraglichen Vereinbarungen, ein lebenslanges Wohnrecht.
Andererseits kann man seinen Mietvertrag normal kündigen. Das eingezahlte Guthaben wird zurückgezahlt, wenn die Mitgliedschaft gekündigt wurde und die Kündigungszeit abgelaufen ist.
Wichtig ist vor allem jedoch: Wohnungen sind bei Genossenschaften keine Spekulationsobjekte. Das bedeutet wirtschaftlich angemessene Mieten, hohe Investitionen in die Erhaltung der Wohnungen, in Gemeinschaftseinrichtungen und auch in den Neubau. Sämtliche Einnahmen aus der Vermietung werden in das genossenschaftliche Vermögen investiert, ohne daß Gewinne für einzelne Immobilienbesitzer entstehen.
Selbsthilfe, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Für den Bestand dieser Säulen ist ein Miteinander aller Mitglieder und Mitarbeiter unumgänglich. Es ist auch notwendig, Gemeinsinn und Zusammengehörigkeitsgefühl zu erhalten und wieder neu zu beleben.
Als am 28. Januar 1927 die jetzige Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsgenossenschaft Minden eG unter dem Namen "Gemeinnützige Spar- und Baugenossenschaft Eidinghausen eGmbH" als Selbsthilfeorganisation von Bürgern gegründet wurde, bestimmten Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit und die beginnende Weltwirtschaftskrise das Leben in Deutschland. In ihrer wechselvollen Geschichte hat die Genossenschaft die Auswirkungen zweier Inflationen und die Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges zu spüren bekommen. Trotz wirtschaftlicher und z.Z. auch staatlicher Repressalien hat die Genossenschaft stets ihren Auftrag, nämlich die Mitglieder mit preiswerten und guten Wohnungen zu versorgen, zielstrebig verfolgt.
Heute hat die Genossenschaft über 2.300 eigene Wohnungen und ca. 4.000 Mitglieder. Es ist davon auszugehen, daß unter den heutigen Bedingungen des Wohnungsmarktes die Entscheidung für eine Genossenschaftswohnung, den Erwerb der Mitgliedschaft und die Einzahlung der Geschäftsanteile bewußt getroffen wird.
Aufgabe der Mitarbeiter unserer Genossenschaft ist es, unter den "neuen" und den "alten" Mitgliedern ein Miteinander und ein Gefühl der Zusammengehörigkeitl zu entwickeln, das den Ansprüchen des Genossenschaftsgedankens entspricht. Dazu sind alle Mitglieder der Genossenschaft zur Mitwirkung aufgefordert.
Es ist sicher nicht immer leicht, die persönlichen Interessen und Wünsche in Übereinstimmung mit den Interessen der Mehrheit aller Mitglieder zu bringen. Die bewußte Entscheidung für die Mitgliedschaft in der GSW Minden, der vorhandene Wohnungsbestand und die umfangreichen Investitionen in den Bestand sind eine gute Basis für eine zukunftsorientierte und gesunde Wohnungsgenossenschaft.
Interessenten aller Altersgruppen, die diesen Grundsätzen folgen können, werden gern in unserem Vermietungs- und Beratungszentrum von den Mitarbeitern beraten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!