Die GSW Minden unterstützt die Einrichtung „Stromspar-Check“.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Caritas:
https://caritas-minden.de/sie-sind-hier/stromsparcheck.html
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Die Aktion Stromspar-Check ist eine gemeinsame Aktion des Deutschen Caritasverbandes e.V. und des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V.
Qualifizierte Stromsparhelfer führen in einkommensschwachen Haushalten sogenannte Stromspar-Checks durch. Dabei messen sie die Verbrauchswerte von Waschmaschinen, Elektroherden, Kühlschränken, Lampen, Computern, Warmwasserbereitern oder Fernsehgeräten. Danach geben sie qualifizierte Tipps, wie sich der Verbrauch mit einfachen Mitteln senken lässt.
Gutschein zum Download (pdf, 2.3 MB)
Geschützte Aufbewahrung von Rollatoren.
Ein Service der GSW für ältere und gehbehinderte Mieter.
Die GSW Minden hat in ihrer Wohnanlage in Porta Westfalica-Lerbeck mehrere Rollatorboxen aufgestellt. Dadurch hat die Genossenschaft auf den demografischen Wandel, der eine stetig steigende Altersstruktur bedingt, reagiert. Immer mehr unserer älteren Mieter sind auf die Nutzung eines Rollators angewiesen. Eine Unterbringung der Rollatoren im Haus ist aufgrund des Zuschnitts der Treppenhäuser und auch aus Gründen des Brandschutzes und der damit verbundenen Sicherheitsbestimmungen oftmals nicht möglich. Die Boxen bieten dann die entsprechende Abstellmöglichkeit und werden interessierten Mietern gegen eine geringe Mietgebühr zur Verfügung gestellt.
Das Aufstellen einer Rollatorbox ist nicht nur auf die genannte Wohnanlage begrenzt - wir sind natürlich gerne bereit, weitere Aufstellmöglichkeiten in unseren Wohnanlagen zu prüfen.
Falls Sie also auf einen Rollator angewiesen sind und in Ihrem Haus Probleme mit einer adäquaten Abstellmöglichkeit bestehen - melden Sie sich telefonisch bei uns. Frau Take, Tel. 0571 / 8880141, oder Frau Weber, Tel. 0571 / 8880164, stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Bei Ablenkung oder im Schlaf kann sich Feuer und Rauch unbemerkt verteilen. Rauchwarnmelder schützen vor dieser Gefahr.
In Deutschland verunglücken jedes Jahr mehr als 500 Menschen tödlich durch Brände und rund 50.000 erleiden Verletzungen. Die meisten werden in den eigenen vier Wänden von Feuer und Rauch überrascht. Vom Rauch geht dabei eine große Gefahr aus, da er sich lautlos verteilt und schon nach wenigen Atemzügen zum Tode führen kann. Wenn Menschen wach und aufmerksam sind, wird ein Brandherd häufig schnell gesehen und es können Gegenmaßnahmen zur Brandbekämpfung eingeleitet und auch die Flucht ergriffen werden. Anders verhält es sich bei Ablenkung oder im Schlaf, dann kann sich Feuer und Rauch unbemerkt verteilen. Rauchwarnmelder schützen vor dieser Gefahr. Sie warnen mit einem unüberhörbaren Signalton, wenn sich Rauch an der Zimmerdecke sammelt.
Am 01. April 2013 wurde daher durch das Gesetz zur Änderung der nordrhein-westfälischen Landesbauordnung (BauO NRW) die Pflicht zur Ausstattung bzw. Installation und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Rauchwarnmeldern in Wohnung gesetzlich festgelegt. Zunächst ist hier zwischen Neubau- und Bestandswohnungen zu unterscheiden. Neubauwohnungen müssen seit dem 01. April 2013 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Bei den Bestandswohnungen wurde eine Übergangsfrist gewährt, die am 31.12.2016 endet. In jedem Fall muss jeweils ein Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen angebracht werden.
Die Firma Ista Deutschland GmbH hat in den letzten Jahren in unserem Auftrag sämtliche Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet. Dabei wurden natürlich Geräte eingebaut, die den strengen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und das entsprechende CE-Zeichen tragen. Alle Geräte haben inclusive Batterie eine Lebensdauer von 10 Jahren. Somit entfällt der jährliche Batteriewechsel. Gesetzlich vorgeschrieben ist die jährliche Prüfung - Funktions- und Sichtkontrolle - der Rauchwarnmelder. Diese sehr wichtigen Überprüfungen - schließlich können nur funktionierende Rauchwarnmelder Leben retten - führt ebenfalls die Firma Ista durch.
Aber was ist zu tun, wenn wirklich einmal ein Brandfall in Ihrem Haus eintritt? Dann zählt jede Sekunde. Gut, wenn Ihr Rauchwarnmelder Sie frühzeitig bei einem Brand in der Wohnung auf die Gefahrensituation hingewiesen hat und Sie die Möglichkeit haben, Ihre Wohnung rechtzeitig zu verlassen. Bewahren Sie Ruhe und informieren Sie die Feuerwehr per Notruf 112. Der Notruf rettet dort Menschenleben, wo Sie nicht mehr aktiv werden können.
Sollte der Fluchtweg bei einem Brand im Treppenhaus bereits von den Flammen versperrt sein, bewahren Sie auf jeden Fall Ruhe und laufen Sie nicht ins Treppenhaus. Lassen Sie die Wohnungstür geschlossen. Versuchen Sie auch in diesem Fall Ruhe zu bewahren und die Feuerwehr über den Notruf 112 zu informieren.
Der Notruf rettet dort Menschenleben, wo Sie nicht mehr aktiv werden können. In Ihrer Notfallmeldung sollten Sie knapp und präzise die folgenden Informationen weitergeben:
Wer ruft an?
Name, Adresse, Rufnummer für Rückfragen
Wo brennt es?
Ort, Straße und Hausnummer
Was brennt?
Wohnung, Geschäftsgebäude, Fahrzeug
Wie ist die Situation?
Menschen in Gefahr? Anzahl der Verletzten
Warten Sie auf eventuelle Rückfragen des Leitstellen-Mitarbeiters
Wir hoffen natürlich, dass Sie niemals in eine derartige Gefahrensituation geraten. Aber sollte das dann doch der Fall sein, ist es gut, vorbereitet zu sein.