Page 18 - GSW-Magazin Herbst
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18 Ratgeber
gsw Minden Magazin · Herbst 2020
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Rund 30 Prozent
mehr Wohngeld Anpassung ist seit Januar in Kraft
Haushalte, deren monatliches Gesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgren- ze liegt, können Wohngeld be- antragen. Die genaue Höhe des Wohngeldes ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie dem Gesamthaushaltseinkom- men, der Höhe der Miete oder Nutzungsgebühr und der An- zahl der Haushaltsmitglieder.
Seit Januar 2020 ist das Wohn- geld durchschnittlich um 30 Prozent gestiegen. Für einen Zweipersonenhaushalt bedeu- tet dieses beispielsweise eine Erhöhung um 45 Euro auf 190 Euro. Informationen über ei- nen möglichen Anspruch auf Wohngeld und dessen Höhe gibt es online über den Wohn- geldrechner des Landes Nord- rhein-Westfalen (www.wohn- geldrechner.nrw.de).
Die jeweiligen Städte und Gemeinden bieten auf ihren Internetseiten ebenfalls um- fassende Informationen sowie die erforderlichen Formulare. Um die gewünschten Auskünf- te möglichst schnell zu erhal- ten, gibt man als Suchbegriff „Wohngeld“ ein.
Wer Anspruch auf Wohngeld hat, sollte möglichst frühzeitig einen Antrag stellen, denn die Anträge gelten nicht rückwir- kend.
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